Nachfolgeregelung

Nachfolgeregelung – Nachlass regeln, Testament erstellen, Erbvertrag, Immobilien und Unternehmen teilen in Zürich und Aargau

Wie geht's weiter mit dem Unternehmen? Nachfolger finden

Mithilfe von Unternehmensberatung, Coaching, Mediation und Konfliktmanagement

soll vermieden werden, dass bei einem Todesfall oder bei der Nachfolgeregelung Ihrer Unternehmen oder des Familienunternehmens Konflikte entstehen. Dank

langjähriger Erfahrung werden Sie in der Nachfolge-Planung beraten und unterstützt um entsprechende Regelungen und Verträge aufsetzen. Dies schafft nicht nur für die Hinterbliebenen Klarheit und Sicherheit, sondern auch für den Betrieb selbst und die Mitarbeitenden. Nicht nur durch meine Mandate oder meine Ausbildungen, sondern auch als eigener Erfahrung als Nachfolgerin wie auch als Übergebende kenne ich die die Gefühle und mögliche aufkommende Konflikte.

Dienstleistungen im Überblick: 

  • Coaching, Mediation und Konfliktberatung im Beruf oder Privat.
  • Die Nachlass- und Nachfolgeregelung mit Firma um Probleme zu vermeiden und   Konflikte zu schnell zu bewältigen.
  • Konfliktberatung und Mediation zwischen Nachfolger und Übergeber bei der Planung   und Übergabe eines Unternehmens.
  • Die Risikovermeidung und Compliance für Unternehmer und Unternehmerinnen.
  • Das Konfliktmanagement und Mediation im Unternehmen oder in der Familie.
  • Die Mediation, Verhandlung und Vermittlung bei unterschiedlichen Interessen, Streit   oder in Patt-Situationen unter Gesellschaftern und Partnerschaften.
  • Die Regelung bei Trennung oder Scheidung mit Unternehmen oder gemeinsamer   Firma.
  • Die Lösungsfindung bei Familien- oder Geschwisterstreit im Familienunternehmen   oder Immobiliengesellschaften.
  • Die Gesprächs-und Verhandlungsführung.
  • Der Vorsorgeauftrag bei Urteilsfähigkeit, Krankheit oder Unfall
Beatrice Gasser Consulting AG - Handwerker

Erbvertrag und Nachfolgeregelung einer Unternehmung zu Lebzeiten

Der Inhaber eines Unternehmens kann zu Lebzeiten den Betrieb an einen Nachkommen oder einen Dritten verkaufen oder die Unternehmung entsprechend weitervererben. Bei Familienunternehmen kann die Nachfolge in der Familie geregelt, persönliche Wünsche berücksichtigt oder den Firmenverkauf durchgeführt werden. Als Betriebsökonomin, MAS BLaw und Mediatorin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie, Familienkonflikte zu vermeiden in Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmensberater, Treuhänder oder Rechtsanwalt.

Dabei kann gemeinsam einen Erbvertrag oder ein Testament auf oder bearbeitet werden um die Firma nicht etwaigen Streitigkeiten auszusetzen und dadurch finanzieller Schaden zu erleiden oder gar deren Existenz aufs Spiel zu setzen. Weitere Faktoren wie z.B. Güterstand, unterschiedliche Führungsstile zwischen Unternehmer und Nachfolger sowie Geschäfts-Immobilien werden in die Analyse und Ausarbeitung miteinbezogen.

Was geschieht wenn kein Nachlass oder Nachfolgeregelung getroffen worden sind

Besteht keine letztwillige Verfügung, ist es unser Ziel, eine bestmögliche Regelung für alle Erb-Beteiligten zu finden, um der Unternehmung nicht zu schaden – sei dies in Bezug auf Aufteilung, Verkauf oder Weiterführung. Eine Lösungsfindung bei einer Erbteilung kann in einer Mediation erfolgen in welchen die unterschiedlichen Interessen der Erben einbezogen werden. 

Fällt das Unternehmen in den Nachlass und wird bis zur Erbteilung von der Erbengemeinschaft oder einer eingesetzten Person verwaltet. Erbt nur einer der Erben das Unternehmen, muss er den anderen Miterben ihren Erbteil auszahlen, was zur Verschuldung oder zur Liquidation der Firma führen kann. Kommt es unter den Erben zu einem Erbstreit um das Unternehmen, kann dies den Betrieb ruinieren und die Arbeitsplätze vernichten. Zerrüttete Verhältnisse in Familien sind in einem Betrieb eine Dauerbelastung, welche weiteres Konfliktpotential nach sich zieht.

Als ausgebildete Familien- und Wirtschaftsberaterin Coach und insbesondere als Mediatorin unterstütze ich Familienunternehmen bei einer sorgfältigen Nachfolgeregelung oder einem Generationenwechsel oder Erbengemeinschaften, um eine für alle Erben faire und wirtschaftlich sinnvolle Erbteilung zu vollziehen.

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