Erbstreit

Erbstreit – Geschwisterstreit - Probleme lösen - 

Konfliktlösung rund um die Erbschaft in Zürich und Aargau

Seit 2011 ist die Mediation bei Streit ums Erbe im Gesetz.

Die Mediation ist ein Streit-Schlichtungs-Instrument und bedeutet Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Personen, um eine aussergerichtliche Einigung zu finden. Seit der rechtlichen Verankerung der Mediation durch das Mediationsgesetz im Jahre 2011 können Parteien ihre Konflikte und Streitangelegenheiten in einer vertraulichen Mediation eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln, um eine Vereinbarung und Vertrag oder Konvention zu erarbeiten.

Kontaktieren Sie mich um Streitigkeiten ums Erbe zu vermeiden oder zu schlichten – gerne unterstütze ich Sie, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und Sie während dieses Lebensabschnittes zu begleiten.

Beatrice Gasser Consulting AG - Pflanzenkeimlinge in Händen

Geschwister- und Familienstreit um Immobilien, Unternehmen und Güter wenn es um Erbschaft geht

Bei Geschwister- oder Familienstreit um Erbgüter, Immobilien oder Unternehmen können sehr hohe Kosten für den Anwalt und das Gericht entstehen. Deshalb empfiehlt sich eine unabhängige Konfliktberatung oder Mediation. Dabei müssen die wirklichen Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Parteien untersucht und ermittelt werden. In einer sorgfältigen Prüfung wird des Weiteren analysiert, ob eine Auszahlungen durch andere Personen z.B. bei einer Immobilienübernahme überhaupt möglich sind. Wichtige Faktoren wie zukünftige Steuern werden dabei miteinbezogen.

Durch mein langjähriges Netzwerk an Fach-Anwälten im Erbrecht und in der Steuerberatung, sowie durch meine langjährige Erfahrung und Kenntnissen im Bereich Immobilien, Wirtschaft und Familien kann ich Unterstützung bieten, auch wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Dabei wird der Verkaufspreis und die Finanzierung ermittelt , den Verkaufs- und Kaufvertrag untersucht oder den Kontakt zu unparteiischen kompetenten Immobilienhändlern hergestellt.

Erbstreit um die Unternehmung

Der Inhaber eines Unternehmens kann zu Lebzeiten den Betrieb an einen Nachkommen oder einen Dritten verkaufen. Besteht keine letztwillige Verfügung, fällt das Unternehmen in den Nachlass und wird bis zur Erbteilung von der Erbengemeinschaft oder einer eingesetzten Person verwaltet. Erbt nur einer der Erben das Unternehmen, muss er den anderen Miterben ihren Erbteil auszahlen, was zur Verschuldung oder zur Liquidation der Firma führen kann. Kommt es unter den Erben zu einem Erbstreit um das Unternehmen, kann dies den Betrieb ruinieren und die Arbeitsplätze vernichten. Zerrüttete Verhältnisse in Familien sind in einem Betrieb eine Dauerbelastung, welche weiteres Streit- und Konfliktpotential nach sich zieht.

Als ausgebildete Familien- und Wirtschaftsberaterin, Coach und Mediatorin unterstütze ich Familienunternehmen mit Ihrem Unternehmensberater, Steuerberater oder Treuhänder bei einer sorgfältigen Nachfolgeregelung oder einem Generationenwechsel oder Erbengemeinschaften, um eine für alle Erben faire und wirtschaftlich sinnvolle Erbteilung zu vollziehen.

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