Erbschaften

Erbschaft - Erbschaftsberatung – Erbrecht – Mediation 

in Zürich und Aargau

Gemeinsam erstellen wir ein Testament oder Erbvertrag.

Inhalt des Erbrechts

Das Erbrecht regelt, was mit dem Nachlass respektive mit dem Vermögen oder den Schulden geschieht. 

An erster Stelle wird bei verheirateten Paaren das Güterrecht geregelt, danach das Erbrecht. Hiernach haben in erster Linie der Ehepartner und die Kinder einen Anspruch auf das Erbe, darauffolgend die Blutsverwandten, sofern dies nicht anderweitig in einem Testament oder Erbvertrag geregelt wurde. Dabei ist der Pflichtteil immer zu beachten.

Beatrice Gasser Consulting AG - Testament

Testament und Erbvertrag

Ein Testament kann vom Verfasser jederzeit geändert werden. Ein Erbvertrag ist nur gültig, wenn er von allen Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet wird. Soll ein Erbvertrag später geändert werden, braucht es das Einverständnis aller Parteien. Ein Testament sollte sorgfältig aufbewahrt werden, von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Ein von beiden Ehepaaren gemeinsames Testament ist ungültig.

In einem Testament können Familienangehörige herabgesetzt, in der frei verfügbaren Quote Fremde eingesetzt oder Familienmitglieder bevorzugt behandelt werden. Eine Herabsetzung zieht meist einen Erbstreit nach sich, denn Erbschaft kann auch materialisierte Liebe bedeuten. Dabei ist auf die Pflichtteile zu achten. Eine Ungleichbehandlung kann tiefe Spuren in der Familie hinterlassen und die Familienbande zerstören. Wir organisieren Ihren Nachlass indem wir gemeinsam mit Unterstützung eines Rechtsanwalts im Erbrecht ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen und planen die Vollstreckung Ihres Willens. Bei Bedarf führen wir eine Mediation mit der Familie durch, um die Erbschaftsregelung vorzunehmen. 

Immobilien und Sachwerte wie z. B. Schmuck, Bilder, Skulpturen tragen meist emotionale Erinnerungen mit sich und sind schwierig zu teilen. Verstehen die Miterben besser, was hinter der Position steckt und kennen Sie die Interessen und Bedürfnisse der anderen Erben, findet sich eher eine Lösung, mit denen alle Erben einverstanden sind – und genau hier setzt die Mediation und das Coaching an. Das Ziel ist, gemeinsam eine gerechte aussergerichtliche Lösung zu finden und das Bestmögliche für alle Parteien zu erreichen.

Mein Angebot umfasst von Mediation im Erbrecht über eine umfassende Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit einem Fach-Anwalt im Erbrecht bis hin zur Absicherung von Partnerschaften, Ehegatten und Konkubinatspartner bei Unfall, Krankheit und im Alter. Unser gemeinsames Ziel ist, Streit zu vermeiden und Konflikte zu lösen. Klare Erb-Regelungen geben die Sicherheit Streitigkeiten unter den Erben bestmöglichst zu vermeiden, weder bei Immobilien noch bei anderen Besitzgütern. Weiter sind in der Familienberatung Schenkungen, Darlehen, Erbvorbezug, aber auch die Steuern anzuschauen um Lösungen zu finden. Da sich Ihre Lebenssituation laufend verändert, unterstütze ich Sie auch bei der Anpassung des Inhalts Ihres Testaments.

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